

Beratung und Vermittlung auf dem Rückweg zu optimaler Arbeitsbelastung
„Durch Zutrauen entsteht Leistung.“ Johannes Grützke (*1937)
Eine
stufenweise Wiedereingliederung führt arbeitsunfähige Arbeitnehmer/innen
wieder schrittweise an die Belastungen ihres Arbeitsplatzes heran. So kann
es beispielsweise sein, dass Sie einige Wochen lang mit 3 Stunden täglich
beginnen und die tägliche Arbeitszeit dann zeitlich gestaffelt erhöht
wird. Damit kann die Wiederaufnahme einer Berufstätigkeit nach einer
Erkrankung schonend eingeleitet werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nach ärztlicher Feststellung Ihre bisherige Tätigkeit teilweise wieder verrichten können und sich mit der stufenweisen Wiedereingliederung einverstanden erklären.
Ihr behandelnder Arzt muss auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung die Art der möglichen Tätigkeiten sowie die täglich verantwortbare Arbeitszeit angeben.
Im Anschluss an eine Phase der Erkrankung ist die Reintegration in den Betrieb oft nicht nahtlos möglich. Je mehr Unsicherheiten sowohl auf der Seite des/r Betroffenen als auch des Unternehmens vorhanden sind, um so häufiger entstehen oft weitere lange Krankheitszeiten mit psychischen und körperlichen Sekundärfolgen. Hier ist eine kompetente Beratung und begleitende Unterstützung aller Beteiligten angezeigt.
Im konkreten Fall helfen wir, das medizinisch Wünschenswerte und das betrieblich Umsetzbare aufeinander abzustimmen. Dabei beraten und begleiten wir Mitarbeiter und Arbeitgeber, klären die weitere Schritte und halten Kontakt zu den internen und externen Partnern.
Um einen nachhaltigen Erfolg zu sichern, werden unsere Leistungen oft von einem Kostenträger übernommen. Sprechen Sie uns an.
Mit der Auftragserteilung werden in der Regel zunächst vier Gesprächseinheiten angesetzt. Wir nehmen mit relevanten Gesprächspartnern Kontakt auf, klären die Sachlage, ermitteln den genauen Handlungsbedarf und suchen nach geeigneten Gestaltungsmöglichkeiten.
Der Auftraggeber erhält eine Zusammenfassung des Verlaufs und der Ergebnisse. Hierin kann bei Bedarf auch die Empfehlung für eine Weiterführung der Begleitung enthalten sein.
Die Beratung kann persönlich im Zentrum wie auch vor Ort beim Arbeitgeber, telefonisch oder auch per E-Mail erfolgen.
Voraussetzung einer guten Zusammenarbeit sind für uns Vertraulichkeit und strikter Datenschutz gegenüber allen Beteiligten!
Persönlich, telefonisch, bei Bedarf auch am Arbeitsplatz wird im Gespräch nach individuell hilfreichen Lösungen gesucht:
Die Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Krankenversicherungsrechts bleibt während einer stufenweise Wiedereingliederung bestehen; der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch. Allerdings ist der Arbeitgeber gehalten, im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung sorgfältig zu prüfen und in seine Überlegungen zur Vermeidung weiterer Arbeitsunfähigkeit einzubeziehen. Sie ist nicht durchführbar, wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, den Arbeitnehmer unter den vom behandelnden Arzt genannten Vorgaben nicht beschäftigen zu können.
Die stufenweise Wiedereingliederung ist jetzt im Sozialgesetzbuch IX generell Bestandteil der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und kann daher auch in bestimmten Fällen von der Rentenversicherung oder der Unfallversicherung getragen werden.
Seit 2004 gibt es die gesetzliche Verpflichtung, langzeit- und wiederholt erkrankten Mitarbeitern durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement die Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichtern. Viele Betriebe und die meisten Mitarbeiter haben noch wenig oder keine Erfahrung mit diesem sozialen Instrument.
Je besser das Vorgehen eines Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements geklärt und geregelt ist, um so effektiver und vorbeugender können konstruktive Gespräche gesucht werden. Diese helfen, Unsicherheiten auf allen Seiten zu meiden.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements. Wir beraten Sie bei der Einführung eines Frühwarnsystems und erarbeiten mit Ihnen die Gestaltung optimal angepasster Abläufe und Regelungen.
Durch die Einbeziehung eines kompetenten und vertrauenswürdigen Vermittlers verringern sich die Reibungsverluste in der Kommunikation zwischen Betrieb, Mitarbeiter und externen Partnern. Eine aktive Herangehensweise bedeutet Ersparnis von Zeit, Aufwand und Kosten:
Das Zentrum Beruf + Gesundheit arbeitet seit mehreren Jahrzehnten an der Schnittstelle zwischen Unternehmen, Sozialversicherungsträgern und Einrichtungen des Gesundheitswesens. Dadurch verfügen wir über umfangreiche und vielseitige Erfahrung in der Begleitung von Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen längerfristig oder vorübergehend beruflich eingeschränkt sind.
Die
Begleitung der stufenweisen Wiedereingliederung ist kurzfristig nach
Anmeldung möglich.
Die Kosten richten sich nach den vereinbarten Kostensätzen,
hierüber sind wir mit den zuständigen Kostenträgern im Gespräch.
Zentrum Beruf + Gesundheit, Bad Krozingen
Die Begleitung der stufenweisen Wiedereingliederung findet im Zentrum Beruf + Gesundheit (nur 6 Minuten Fußweg vom Bahnhof, neben dem Parkdeck Theresienklinik am Kurpark) statt.
Zur Wegbeschreibung vom Zentrum Beruf + Gesundheit
Hier können Sie sich den Flyer downloaden: Download
Judith
Wolf
Telefon: 07633 404-4212
E-Mail: