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Zur Unterstützung der qualitätssichernden Maßnahmen überprüfte die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg im Januar 2009 mit Hilfe einer Stichprobe aus dem hauseigenen Datenpool, welche Auswirkungen das Berufscoaching für den medizinisch-beruflichen Entwicklungsprozess der Versicherten hatte. Die Auswertung dieser Prüfung ergab folgende Ergebnisse (in Auszügen wiedergegeben):
„ ....Nach unserer Prüfung nahmen an den Gesprächen gezielt die Rehabilitanden teil, für die wegen ihrer eingetretenen Krankheitssituation und den damit verbundenen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit dringend Informationsbedarf besteht.
Die Auflistung des ZBG bestätigt die große Inanspruchnahme an den Gesprächen mit den Berufscoaches in der Zeit von März 2006 bis Oktober 2008:
- 303 Beratungen für die Rheintalklinik Bad Krozingen
- 293 Beratungen für die Reha-Klinik Glotterbad
Bei den Gesprächen wurden den Rehabilitanden verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, ihre berufliche Zukunft zu beleuchten und mit den angebotenen Hilfen zu re-geln. In bestimmten Fällen wurde bereits der Reha-Fachberater der DRV BW während der Rehabilitation hinzugezogen, um eine Zuständigkeitserklärung abzugeben.
Aus dem Verlauf der Rehabilitation kann festgestellt werden, dass durch die Information und Vorbereitung auf eine mögliche berufliche Rehabilitation bereits in der Klinik ein positiver Aspekt auch für die medizinische Rehabilitation ausgeht. Die Einleitung des Verfahrens für die berufliche Rehabilitation bei der DRV BW erfolgt in der Regel durch ein Beratungsgespräch des Reha-Fachberaters drei bis sechs Wochen nach der Entlassung aus der Reha-Klinik.
Durch das Berufscoaching des Zentrums Beruf und Gesundheit wird der Rehabilitand motiviert seine Erwerbstätigkeit wieder aufzunehmen oder durch berufliche Rehabilitation einer seinem Leistungsvermögen entsprechenden Beruf nachzugehen. Selbst Hartz IV-Empfänger können durch das Coaching wieder berufliche Perspekti-ven entwickeln.
Im Einzelfall kann es bei der Beurteilung zur Erwerbstätigkeit für den einzelnen Versi-cherten bedeuten, dass wegen eines sehr geringen Leistungsvermögens, Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit durch die DRV BW zu gewähren ist. Sofern das verbliebene Restleistungsvermögen eine Berentung unumgänglich macht, hat das MB Reha-Angebot zumindest dazu beigetragen, den Sachverhalt aufzuklären.
In allen Fällen konnte bei den Coaching-Gesprächen die Klärung der beruflichen Situation angegangen werden. Ergab sich keine eindeutige klare Richtung evtl. für ei-nen Verbleib im bisherigen Beruf durch Umsetzung auf einen behindertengerechten Arbeitsplatz, so wurden Belastungserprobungen, Fort-, Weiter- und Ausbildungen vorgeschlagen. Auch wenn im Einzelfall die vom ZBG vorgeschlagene Maßnahme von der DRV nicht durchgeführt wurde, so kann eindeutig von einer erfolgreichen Verzahnung der medizinischen mit der beruflichen Reha gesprochen werden. ...“