

Sie teilen uns Ihren individuellen Bildungsund Beratungsbedarf für Ihre Mitarbeiter mit und wir empfehlen Ihnen die dafür passenden Schulungs- und Coachingangebote. Ein besonderes Zusatzangebot für Firmen ist die „ZBG-Bedarfsanalyse©“.
Mit diesem Instrument ist es möglich, den Bildungsbedarf Ihrer Mitarbeiter detailliert zu erfassen und die einzelnen Kursinhalte individuell und passgenau zusammenzustellen. (z. B. für Softwareschulungen).
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Immer wieder kommt es vor, dass Unternehmen ganz besondere Wünsche an das Schulungsthema haben. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem passenden Dozenten. Beispiele für mögliche Bildungs- und Coachingangebote,welche Sie nicht/ nur teilweise auf unserer Homepage finden, können sein:
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde § 3 Nr. 34 EStG rückwirkend zum 01.01.2008 neu ins Einkommensteuergesetz eingefügt. Ziel diese Steuerbefreiungsvorschrift ist die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und die Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung.
Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die den Anforderungen des SGB V entsprechen, sind bis zu 500,00 EUR jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Leistungen, die unter Anrechnung auf den vereinbarten Arbeitslohn oder durch Umwandlung erbracht werden, sind nicht steuerfrei.
Zur sachlichen Eingrenzung der Steuerbefreiung müssen die beschriebenen Leistungen des Arbeitgebers hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V genügen. Hierunter fallen zum einen die Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands (sog. Primärprävention) und zum anderen die betriebliche Gesundheitsförderung.
Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Gerne kommen unsere Dozenten und Coaches in Ihr Unternehmen, um die entsprechenden Schulungen bzw. Beratungen durchzuführen.
Sprechen Sie uns einfach an!